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Um einem Diodenlaser-Haarentfernungsgerät oder Tatto-Entfernungsgeräte zu betreiben (Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 ), dann ist Man nach OStrV gesetzlich verpflichtet einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sicherzustellen. Wer dies nicht tut, läuft erhebliche Gefahr, eine Gewerbeuntersagung zu erhalten, sich Schadensersatzansprüchen auszusetzen und darüber hinaus sich sogar strafbar zu machen.

 

Zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gehören insbesondere:      (gem. BGV B2 §89)

Die Unterweisung hat das Ziel, die Versicherten über die Gefahren der Laserstrahlung zu informieren und sie mit den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut zu machen, damit Schädigungen durch Laserstrahlung verhindert werden.

 

Inhalt der Unterweisung sollte also sein:

  • Laserstrahlung und ihre Gefahren, Wirkung der Laserstrahlung auf das Auge, sonstige Gefährdungsmöglichkeiten
  • und Nebenwirkungen, Schutzvorschriften und betriebliche Anweisungen,
  • Verhalten im Laserbereich, Schutzmaßnahmen und -Einrichtungen am Arbeitsplatz,
  • Benutzung von Körperschutzmitteln, Kontrolle baulicher und apparativer Schutzvorrichtungen,
  • Verhalten im Schadensfall.
  • ...

 

Leistungen und Preise

 

 

Art

 

Preis

 

 

       

 

 

Jährlich

  Nettopreis

149,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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